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ERICH WOLFGANG KORNGOLD (1897–1957)
Das Wunderkind   Sommernachtstraum und die erste Erfahrungen mit dem Film
Korngold in Hollywood   Korngolds Ablehnung der Studio-Praxis   Ausnahmekompetenzen
Filmmusik als Wagners Erbe   Filmmusik im Vergleich zur Oper   Seine Filmmusik
Abenteuerfilme mit Errol Flynn   Nachkriegszeit   Korngolds Beitrag

Mit der Einladung von Max Reinhardt nach Amerika, um die Musik zum Film „Ein Sommernachtstraum“ (1934) nach der Vorlage von Felix Mendelssohn-Bartholdy zu arrangieren, eröffnete sich der Weg zur Filmindustrie. Korngold fasste diese Aufgabe nicht als mechanische Überarbeitung des Originals auf, sondern bearbeitete die Musikvorlage sehr innovativ. Er vergrößerte das Tanzorchester zum symphonischen Orchester und richtete die Musikvorlage nach Reinhardts Dramaturgie ein. Darüber hinaus komponierte er eigene Musikabschnitte zur Mendelssohns poetischen Musik hinzu und entnahm auch Teile aus anderen Werken Mendelssohns. Damit die Musik mit dem Bild wirklich zusammenpasste, richtete er die bestehenden Dialoge selbst ein, oder schrieb neue dazu. Wenn es die Musik verlangte, mischte er sich auch in die Regie ein. Trotz der herben Kritik an Max Reinhardts Regiearbeit (man riet ihm sogar, sich überhaupt nicht mehr der Filmregie zu widmen), streifte Korngold mit der Musik zum Film einen Erfolg ein.

Als Korngold 1936 erneut eine Einladung von Warner Bros. bekam, nach Hollywood zu gehen, entschied er, wegen des steigenden politischen Drucks und Antisemitismus in Europa, gänzlich in Amerika zu bleiben. weiter >>>