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ERICH WOLFGANG KORNGOLD (1897–1957)
Das Wunderkind   Sommernachtstraum und die erste Erfahrungen mit dem Film
Korngold in Hollywood   Korngolds Ablehnung der Studio-Praxis   Ausnahmekompetenzen
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Abenteuerfilme mit Errol Flynn   Nachkriegszeit   Korngolds Beitrag

Man gestattete ihm, nur zwei Filme pro Jahr und nach seiner Wahl zu vertonen. Wenn der Film ihm nicht gefiel, konnte er jederzeit seine Mitarbeit aufkündigen. Dazu behielt er die Urheberrechte zu seiner Musik, was ihm ermöglichte, Ausschnitte seiner Filmmusik in seine konzertanten Werke aufzunehmen. Korngold lehnte es stets ab, unter Zeitdruck zu arbeiten, weil er genügend Zeit für die Überlegung, das Schaffen und schließlich für die Selbstreflexion benötigte. Er konnte freiwillig über den Musikanteil in den Filmen bestimmen und die Studios durften seine Musik weder bearbeiten noch zensurieren. Außerdem beriet er sich nicht mit den Professionals und Fachmännern aus den Musikabteilungen über der Auswahl der Musik oder deren Zusammenstellung. Er vermied die Zusammenarbeit, weil er fürchtete, dass unterschiedliche Ideen zu Konkurrenzkämpfen, Neid und Feindschaft unter den Musikern führen würden. Die Orchestratoren bearbeiteten nur jene Teile, die er genau festlegte, bzw. komponierten nur jene Szenen, die Korngold vorgab. weiter >>>